Dienstleistungen

Reinigung von Gastronomie Lüftungsanlagen und Wohnraumlüftungen

Die regelmäßige Reinigung ihrer Lüftungsanalge ist nicht nur notwendig für einen einwandfreien Betrieb, sondern auch für ein gepflegtes und sauberes Raumklima. Gewerbliche Betriebe müssen der Behörde bzw. dem Arbeitsinspektorat eine Überprüfung gem. §13 AStV. jährlich nachweisen können.

Besonders in der Gastronomie sollten sie die Küchenabluftanlage aus brandschutztechnischen Gründen jährlich vom Fett befreien.
- Überprüfung von Lüftungsanlagen gem. §13 AStV. (Lüftungsbefund)
- Reinigung von kontrollierten Wohnraumlüftungen (KWL)

Überprüfung von Blitzschutzanlagen

Je nach Blitzschutzklasse muss ihre Blitzschutzanlage in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

Blitzableiter mit zu hohem Widerstand oder unterbrochene Blitzableiter können einen einschlagenden Blitz nicht ableiten und ihr Gebäude ist so der Gefahr eines Brandes ausgesetzt.

Wiederkehrende Elektroüberprüfung (E-Befund)


Betriebe müssen je nach Bescheid bzw. Betriebsanlagengenehmigung eine wiederkehrende Elektroüberprüfung längstens alle 5 Jahre gegenüber der Behörde nachweisen können.


Wir führen wiederkehrende Elektroüberprüfungen gem. folgenden Normen durch:
- ÖVE/ÖNORM E 8001
- ÖVE/ÖNORM E 8101
- ÖVE/ÖNORM E 8002


Überprüfung von Photovoltaikanlagen

Die Effekitivität ihrer PV-Anlage richtet sich nach dem Wirkungsgrad jedes einzelnen Moduls.


Wir prüfen jedes PV Modul einzeln und können so feststellen ob es noch voll funktionsfähig ist und wieviel kW produziert werden.

Betriebsmittelprüfung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8701


Gemäß Arbeitsstättenverordung müssen elektrische Betriebsmittel und Geräte in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Der Prüfintervall berträgt längstens 5 Jahre, kann aber je nach Art und Nutzung auch kürzer ausfallen.

Zu elektrotechnischen Betriebsmittel zählen alle Elektrogeräte die sie in eine Steckdose stecken können. Z.B. Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Ladegeräte, Kopierer, Bohrmaschinen, etc.